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   OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2023 - 1 MB 16/23   

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OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2023 - 1 MB 16/23 (https://dejure.org/2023,33593)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.10.2023 - 1 MB 16/23 (https://dejure.org/2023,33593)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Oktober 2023 - 1 MB 16/23 (https://dejure.org/2023,33593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauliche Anlage für soziale Zwecke; Dorfgebiet; Flüchtlingsheim; Gebietserhaltungsanspruch; Gebot der Rücksichtsnahme; Nachbarwiderspruch; temporäre Containeranlage; Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

  • rechtsportal.de

    Bauliche Anlage für soziale Zwecke; Dorfgebiet; Flüchtlingsheim; Gebietserhaltungsanspruch; Gebot der Rücksichtsnahme; Nachbarwiderspruch; temporäre Containeranlage; Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

Besprechungen u.ä.

  • juris (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbarwiderspruch gegen die Baugenehmigung einer Flüchtlingsunterkunft in einem faktischen Dorfgebiet (jurisPR-ÖffBauR 1/2024 Anm. 1)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 15.11.2018 - 4 B 2.18

    Definition der näheren Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 1 und 2 BauGB bei von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2023 - 1 MB 16/23
    Insbesondere aus der in diesem Zusammenhang von den Antragstellern zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. November 2018 (- 4 B 2.18 -) folgt nichts Anderes.

    Dem in dieser Entscheidung erfolgten Rückgriff auf die Gesetzesmaterialien zu § 246 Abs. 10 Satz 1 BauGB (BT-Drs. 18/2752 S. 12 m.w.N.) lässt sich zwar entnehmen, dass die Rechtsprechung in der Vergangenheit "wohnähnliche" Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbewerber vielfach nicht als Anlagen für soziale Zwecke angesehen habe, die in Gewerbegebieten als Ausnahme zugelassen werden könnten, weil sie als gewerbegebietsunverträglich eingestuft wurden; dem Gesetzgeber sei es daher, so das Bundesverwaltungsgericht, mit der Schaffung von § 246 Abs. 10 Satz 1 BauGB darum gegangen, Asylbewerberunterkünfte und dergleichen kraft Gesetzes als gebietsverträglich einzustufen (BVerwG, Beschluss vom 15.11.2018 - 4 B 2.18 -, juris, Rn. 10).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2018 - 1 MB 23/17

    Größe eines genehmigten Bauvorhabens als Gebietsunverträglichkeitskriterium im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2023 - 1 MB 16/23
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gibt es keinen "Anspruch auf Erhaltung der Gebietsprägung" (Senatsbeschlüsse vom 31.03.2020 - 1 MR 2/20 -, juris, Rn. 24; vom 08.01.2018 - 1 MB 23/17 -, juris, Rn. 6; und vom 18.09.2017 - 1 MB 15/17 -, juris, Rn. 24 ff. m.w.N.).

    Zwar ist, wie mit der Beschwerde der Sache nach geltend gemacht, denkbar, dass das in § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO genannte Kriterium "Umfang" aufgrund der Dimensionierung einer baulichen Anlage zu einem Umschlagen von "Quantität in Qualität" führen kann; doch ist dies nicht unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung im nachbarschaftlichen Verhältnis feststellbar (so schon Senatsbeschluss vom 08.01.2018 - 1 MB 23/17 -, juris, Rn. 7).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1989 - 8 S 555/89

    Asylunterkunft im reinen Wohngebiet

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2023 - 1 MB 16/23
    Diese Einschätzung gilt hier umso mehr, als die Unterbringung in einfachen Wohncontainer erfolgen soll, die mit einer Abmessung von je 2, 44 m x 6, 06 m für zwei - und in Ausnahmefällen - für bis zu drei Personen eine derartige räumliche Enge aufweisen, dass auch dies gegen die Annahme einer Wohnnutzung im bauplanungsrechtlichen Sinne spricht (so auch: Hans Vietmeier, in: Bönker/Bischopink, BauNVO, 2. Aufl. 2018, § 4 Rn. 51; wie hier in Bezug auf Asylbewerberunterkünfte nach § 23 AsylVfG a.F.: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.05.1989 - 8 S 555/89 -, juris, Rn. 6 ff.; vgl. auch: Hess. VGH, Beschluss vom 18.09.2015 - 3 B 15.18715 -, juris, Rn. 14 m.w.N.).

    Insofern besteht eher eine Vergleichbarkeit mit Einrichtungen zur Unterbringung wohnungsloser Personen, die ebenfalls als Anlagen für soziale Zwecke einzustufen sind (vgl. zu dieser Einordnung: Hans Vietmeier, in: Bönker/Bischopink, BauNVO, 2. Aufl. 2018, § 4 Rn. 55; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.05.1989 - 8 S 555/89 -, juris, Rn. 6; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 18.09.2015 - 3 B 1518/15 -, juris, Rn. 9).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2017 - 1 MB 15/17

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die die Baugenehmigungsbehörde

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2023 - 1 MB 16/23
    Einem "Baugebiet" sind nur solche Grundstücke zuzurechnen, deren bauliche Nutzungen in einem wechselseitigen Austauschverhältnis stehen; nur in diesem Fall kann ein Eigentümer, der sein Grundstück den planungsrechtlichen Vorgaben bzw. den aus dem Planersatzrecht des § 34 BauGB folgenden faktischen Vorgaben entsprechend nutzt, schutzwürdig erwarten, dass sich andere - den gleichen Vorgaben unterworfene - Eigentümer ebenfalls an diese Vorgaben halten (Senatsbeschluss vom 18.09.2017 - 1 MB 15/17 -, juris, Rn. 20 m.w.N.).

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gibt es keinen "Anspruch auf Erhaltung der Gebietsprägung" (Senatsbeschlüsse vom 31.03.2020 - 1 MR 2/20 -, juris, Rn. 24; vom 08.01.2018 - 1 MB 23/17 -, juris, Rn. 6; und vom 18.09.2017 - 1 MB 15/17 -, juris, Rn. 24 ff. m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - 2 B 86/21

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2023 - 1 MB 16/23
    Insofern gilt nichts Anderes, als wenn mit einer Baugenehmigung die Errichtung von drei einzelnen Wohnhäusern auf einem Grundstück ermöglicht werden soll (zu der generellen Möglichkeit, mit einer Baugenehmigung mehrere Häuser bzw. bauliche Anlagen auf einem Vorhabengrundstück zu genehmigen vgl. etwa: OVG NRW, Beschluss vom 11.03.2021 - 2 B 86/21 -, juris).
  • OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 29/13

    Abstandsflächenberechnung bei "gestaffelten" Wänden - Mehrfamilienhaus

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2023 - 1 MB 16/23
    Darüber hinaus ist in die Abwägung einzustellen, dass nach dem Willen des Gesetzgebers Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens gemäß § 212a Abs. 1 BauGB keine aufschiebende Wirkung haben sollen und der Gesetzgeber damit dem Bauverwirklichungsinteresse grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat (st. Rspr. des Senats: siehe etwa Senatsbeschlüsse vom 05.06.2023 - 1 MB 3/23 - und vom 13.06.2023 - 1 MB 8/23 -, jeweils n.v., in denen entsprechende Ausführungen der 1. Instanz ausdrücklich bestätigt wurden; so auch: OVG NRW, Beschluss vom 16.12.2020 - 2 B 1138/20 -, juris, Rn. 15; OVG M.-V., Beschluss vom 04.04.2017 - 3 M 195/17 -, juris, Rn. 16; OVG Saarl., Beschluss vom 10.06.2013 - 2 B 29/13 -, juris, Rn. 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2020 - 2 B 1138/20

    Verletzung des Rücksichtnahmegebotes hinsichtlich der Lage der im rückwärtigen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2023 - 1 MB 16/23
    Darüber hinaus ist in die Abwägung einzustellen, dass nach dem Willen des Gesetzgebers Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens gemäß § 212a Abs. 1 BauGB keine aufschiebende Wirkung haben sollen und der Gesetzgeber damit dem Bauverwirklichungsinteresse grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat (st. Rspr. des Senats: siehe etwa Senatsbeschlüsse vom 05.06.2023 - 1 MB 3/23 - und vom 13.06.2023 - 1 MB 8/23 -, jeweils n.v., in denen entsprechende Ausführungen der 1. Instanz ausdrücklich bestätigt wurden; so auch: OVG NRW, Beschluss vom 16.12.2020 - 2 B 1138/20 -, juris, Rn. 15; OVG M.-V., Beschluss vom 04.04.2017 - 3 M 195/17 -, juris, Rn. 16; OVG Saarl., Beschluss vom 10.06.2013 - 2 B 29/13 -, juris, Rn. 35).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2023 - 1 MB 16/23
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts indessen nicht der Fall, wenn das Vorhaben das Ortsbild beeinträchtigt (BVerwG, Beschluss vom 13.11.1997 - 4 B 195.97 -, juris, Rn. 6).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2023 - 1 MB 16/23
    Darauf, dass vorliegend das zur Ermöglichung des streitbefangenen Bauvorhabens im Frühjahr 2023 abgerissene Bestandsgebäude die nähere Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB u.a. hinsichtlich Maß, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche durchaus weiter prägt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.09.1986 - 4 C 15.84 -, juris, Rn. 20, 22 ff.), kommt es somit nicht an.
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2023 - 1 MB 3/23

    Abstandsflächen; Nachholung; Baugenehmigung; Einfacher Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2023 - 1 MB 16/23
    Darüber hinaus ist in die Abwägung einzustellen, dass nach dem Willen des Gesetzgebers Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens gemäß § 212a Abs. 1 BauGB keine aufschiebende Wirkung haben sollen und der Gesetzgeber damit dem Bauverwirklichungsinteresse grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat (st. Rspr. des Senats: siehe etwa Senatsbeschlüsse vom 05.06.2023 - 1 MB 3/23 - und vom 13.06.2023 - 1 MB 8/23 -, jeweils n.v., in denen entsprechende Ausführungen der 1. Instanz ausdrücklich bestätigt wurden; so auch: OVG NRW, Beschluss vom 16.12.2020 - 2 B 1138/20 -, juris, Rn. 15; OVG M.-V., Beschluss vom 04.04.2017 - 3 M 195/17 -, juris, Rn. 16; OVG Saarl., Beschluss vom 10.06.2013 - 2 B 29/13 -, juris, Rn. 35).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2017 - 3 M 195/17

    Beschwerdefähigkeit eines Beschlusses; Verfahrensgegenstand eines

  • BVerwG, 31.01.2018 - 8 C 12.17

    Antragsfassung; Auslegung; Entschädigung; Erbengemeinschaft; Klagebegehren;

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2020 - 1 MR 2/20

    Baurechtliche Nachbarklage in bebautem innerstädtischen Wohngebiet

  • VGH Hessen, 18.09.2015 - 3 B 1518/15

    Nachbarschutz gegen Unterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge im reinen

  • OVG Niedersachsen, 03.07.2019 - 7 ME 27/19

    Nutzungsberechtigung; Telekommunikationslinie; Werbeplakat

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